LEISTUNGEN

FOTOIDENTIFIKATION

Die Literatur gibt für 2002 insgesamt 591.409 Tempoverstöße bundesweit an, 2007 waren es allein 1.078.996 in Brandenburg. Eine Messanlage misst durchschnittlich 30 Tempoverstöße pro Tag. Für die Ahndung liegt die Schuld bei dem Fahrer und nicht bei dem PKW-Halter. Nicht immer ist das Messfoto von genügend guter Qualität, um eine Person auf den ersten Blick zweifelsfrei identifizieren zu können. Wird die Fahreridentität bestritten, so muß ein Vergleich des Messfotos mit einem Vergleichslichtbild durch einen Sachverständigen erfolgen.

Das Vergleichslichtbild wird von dem Sachverständigen nach genauen Vorgaben angefertigt. Privatfotos sind aufgrund der Qualitätswahrung als Vergleichslichtbild nicht geeignet. Das Messfoto wird mittels einer Bildbearbeitungssoftware aufbereitet und dem Vergleichslichtbild gegenübergestellt. Das schriftliche Gutachten erläutert alle auf dem Messfoto auswertbaren Merkmalsausprägungen des Gesichtes und prüft diese auf ähnlichkeit oder Unähnlichkeit auf dem Vergleichslichtbild. Da es sich bei einem Tempoverstoß (o.ä.) um ein zurückliegendes Ereignis handelt, kann keine definitive Identität oder Nichtidentität ausgesprochen werden. Es wird vielmehr eine Identitätswahrscheinlichkeit in Form eines verbalen Prädikates nach Schwarzfischer vergeben. Die Identitätswahrscheinlichkeit kann nicht mittles einer Prozentzahl angegeben werden. Das Gutachten wird entweder in Schriftform mit einem beiligenden Vergleich des Meß- und Vergleichsfotos erstellt oder direkt vor Ort in mündlicher Form erstattet.

HANDIDENTIFIKATION

Die menschliche Hand bietet eine Vielzahl individualisierender Merkmale, welche für eine Identifikation herangezogen werden können. Diese Merkmale sind äusseren Einflüssen gegenüber weitestgehend stabil. Sind die Merkmale auf Tatbildmaterial hinreichend gut zu erkennen, so stellen sie ein ziemlich sicheres Identifikationsmittel dar. Hierfür ist eine genaue Kenntnis der Anatomie zwingend notwendig.

VORBEGUTACHTUNG

Wird etwa bei einem Verkehrsverstoß die Fahrereigenschaft abgestritten, müssen weitere Schritte eingeleitet werden, beispielsweise in Form eines anthropologischen Vergleichsgutachtens. Doch nicht immer ist dem Laien klar, ob die Qualität eines Bildes für diese Maßnahmen ausreicht. Diese Frage kann in einer kurzen Vorbegutachtung geklärt werden.

Nicht jedes Bilddokument ist für einen Vergleich geeignet. Möglicherweise ist es zu unscharf, zu grobpixelig oder das zu begutachtende Objekt ist zu weit weg. Hier kann auch ein Bildbearbeitungsprogramm die gewünschten Informationen nicht liefern. Wo keine Information in dem Bilddokument vorhanden ist, kann auch keine Information aus dem Bilddokument herausgezogen werden. Im Zuge der Qualitätswahrung teilt der Gutachter der auftraggebenden Stelle mit, wenn bei einem Bilddokument ein vergleichendes Gutachten nicht mit der nötigen Sicherheit und Güte erstellt werden kann.

GESICHTSREKONSTRUKTION

Wird eine Leiche in skelettiertem Zustand gefunden, so kann sich die Klärung der Identität als schwierig erweisen. Besonders dann, wenn keine Begleitfunde (z.B. Kleidungsstücke) vorliegen, die Hinweise liefern können. Schlagen herkömmliche Methoden der Identifizierung fehl, wie etwa ein DNA- Abgleich, so kann eine Rekonstruktion des Gesichtes auf dem Schädel oft die einzige Möglichkeit sein, dem unbekannten Toten sein Aussehen und im günstigsten Falle eine Identität wiederzugeben.

Zunächst muß das Alter und das Geschlecht der Person zum Zeitpunkt des Todes ermittelt werden. Diese biologischen Werte dienen als Grundlage für die weitere Rekonstruktion. Die Rekonstruktion eines Gesichtes erfordert nicht nur ein gewisses künstlerisches Geschick, sondern auch eine lange Erfahrung mit der Technik und eine genaue Kenntnis der Gesichtsanatomie. In der folgenden technischen Phase werden zunächst Augen eingesetzt, dann wird der Schädel zuerst mit Muskeln, dann mit Haut überzogen. Abschliessend werden Details ausgearbeitet, welche der Rekonstruktion ein realistisches Aussehen geben sollen, wie etwa eine Hauttextur oder Augenbrauen. Diese Prozedur kann auf zwei Wegen erfolgen, als dreidimensionales Modell oder als zweidimensionale Zeichnung. Ein dreidimensionales Modell liefert ein plastisches Ergebnis und erlaubt das Betrachten aus unterschiedlichen Richtungen. Ferner kann hier relativ unkompliziert das mögliche variierende Aussehen der Person durch unterschiedliche Frisuren oder eventuelle Brillengestelle festgehalten werden. Diese Methode ist jedoch mit einem erheblichen Zeit-, Material- und Arbeitsaufwand verbunden. Die zeichnerische Darstellung hat einen wesentlich geringeren Zeit- und Materialaufwand, dafür erlaubt sie allerdings auch nur eine zweidimensionale Betrachtung wie etwa eine Fotografie. Ferner muß eine Zeichnung auf eine Frisur beschränkt werden, unterschiedliche Frisuren erfordern also mehrere Zeichnungen.

Stets ist zu erwägen, welche der beiden Methoden für die jeweilige Fragestellung besser geeignet ist.

AUSWERTUNG VON VIDEOMATERIAL

Steigender Bedeutung kommt der zunehmenden Videoüberwachung und der damit einhergehenden Zunahme von Videobildmaterial zu.
Überwachungskameras auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden oder in öffentlichen Verkehrsmitteln sind längst ein gewohnter Anblick. Sie zeichnen Situationen aus unterschiedlichen Perspektiven und in Bewegung auf. Aus dem Bildmaterial kann die zu betrachtende Person herausgestellt und mit einem Vergleichslichtbild auf mögliche Identität oder Nichtidentität begutachtet werden.

Da bewegtes Bildmaterial vorliegt, ist es zudem möglich, Bewegungen (Bewegungsmuster, Gangbilder o.ä.) zu vergleichen. Hierzu wird aus dem Videomaterial die Sequenz herausgeschnitten, welche die Tat zeigt. Die zu betrachtende Person kann bei Bedarf herangezoomt werden, um alle Details so gut wie möglich zu erfassen. Ein paralleles Abspielen von dem Videomaterial und einem Vergleichsvideo erlaubt das direkte Analysieren von Bewegungen.
Dieses Medium kommt hauptsächlich zum Einsatz bei z.B. Tankstellenüberfällen, Ladeneinbrüchen oder Diebstählen auf Bahnsteigen.